Wie wird man Prosumer in Serbien?
Quelle: eKapija+
Mittwoch, 10.08.2022.
14:06
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Abbildung (FotoPixabay.com/photomix-company)
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erlangung des Prosumer-Status sind:
– Vertragsabschluss über Vollversorgung, mit Netto-Messung, d.h. Netto-Berechnung;
– dass die installierte Leistung der Produktionsanlage nicht größer als die zugelassene Anschlussleistung der Anlage des Endnutzers ist ;
– dass die Produktionsanlage und die Messstelle alle technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß den Betriebsvorschriften des zuständigen Netzbetreibers, d. h. Elektrodistribucija Srbije (EDS), sowie den Vorschriften für den Anschluss von Anlagen an das Übertragungsnetz im Falle eines Anschlusses an das Übertragungsnetz und an den von EDS verwalteten Teil des Verteilernetzes erfüllt;
– Anbindung an die internen Anlagen.
Je nach installierter Produktionsleistung von Photovoltaikmodulen, ob es sich um eine Wohngemeinschaft, eine Produktionsstätte oder einen Haushalt handelt, sowie ob Strom in die Anlage eingespeist oder ausschließlich für den Eigenbedarf produziert wird, müssen unterschiedliche Voraussetzungen ausgefüllt werden, um Prosumer zu werden und sich in das vom öffentlichen Elektrizitätsunternehmen "Elektroprivreda Srbije" (EPS) geführte Register der Prosumer eintragen zu lassen. Die detaillierten Bedingungen sind in der Entscheidung über Kriterien, Bedingungen und Berechnungsverfahren für Forderungen und Verpflichtungen zwischen dem Prosumer und dem Lieferanten beschrieben.
Nach Einsicht in das Register haben wir festgestellt, dass am Tag der Veröffentlichung dieses Artikels 135 Haushalte und 19 Körperschaften, die weder Haushalt noch Wohngemeinschaft sind, im Register eingetragen sind, während noch keine Wohngemeinschaft eingetragen ist. Nach Angaben des Ministeriums für Bergbau und Energie beträgt die installierte Gesamtleistung der Prosumer in Serbien 2,15 MW, weitere 25 MW wurden beantragt.
Die Personen, die den Status von Prosumenten nach dem vereinfachten Verfahren erwerben, sind:
– Einzelhaushalte mit Direktmessung bis 50 KW;
– Eine Kundenanlage, die kein Haushalt oder keine Wohngemeinschaft ist, mit einer installierten Produktionskapazität von Photovoltaikmodulen bis zu 10,8 KW.
Der Begriff vereinfachtes Verfahren impliziert:
– dass für den Bau des Produktionsmoduls kein Akt der zuständigen Behörde erforderlich ist;
– dass der Bau des Produktionsmoduls und die Justierung der Messstelle gemäß den Allgemeinen Bedingungen für den EDS-Anschluss) erfolgt ;
– dass sich der Benutzer nach dem Bau des Produktionsmoduls und der Anpassung des Messpunkts an den Lieferanten, d. H. Elektroprivreda Srbije wendet, um einen Vertrag über die Vollversorgung mit Nettomessung (für Haushalte), d. h. Nettoabrechnung (für Benutzer, die keine Haushalte oder Wohngemeinschaften sind) abzuschließen;
– dass nach Erhalt der Mitteilung über den abgeschlossenen Vertrag EDS die Anlage des Prosumers innerhalb von 5 Tagen anschaltet, sofern keine Einwände gegen die durchgeführten Arbeiten und Dokumentationen bestehen.
Anlagen, für die zur Erlangung des Prosumer-Status ein Anschlusszertifikat erforderlich ist, sind Anlagen des Nutzers, die kein Haushalt oder keine Wohngemeinschaft sind, mit einer installierten Erzeugungsleistung von Photovoltaikmodulen von 10,8 KW bis 50 KW. In Bezug auf das vereinfachte Verfahren ist in diesem Fall der Probebetrieb des Produktionsmoduls obligatorisch und die Errichtung des Produktionsmoduls und die Justage der Messstelle erfolgen nicht nach den Allgemeinen Bedingungen, sondern nach den Anschlusszertifikat und der Beschluss über die Anschlussgenehmigung.
Um den Status eines Prosumers zu erlangen, müssen Wohngemeinschaften, die Produktionsanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 50 KW errichten, folgende Voraussetzungen erfüllen:
– Beschlussfassung der Wohngemeinschaftsversammlung über die Errichtung einer Stromerzeugungsanlage auf dem Dach des Wohngebäudes;
– dass die installierte Leistung der Produktionsanlage nicht größer als die gleichzeitige Leistung der am Bau beteiligten Gemeindemitglieder ist;
– dass die Versammlung der Wohngemeinschaft einen Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Anschluss der Produktionsstätte an die EDS stellt;
– dass die Produktionsanlage über eine separate Messstelle an das Stromverteilungsnetz angeschlossen ist;
– dass die an einer separaten Messstelle erzeugte Energie mit dem Verbrauch der am Bau beteiligten Mitglieder der Wohngemeinschaft verrechnet wird;
– dass jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen Vollversorgungsvertrag mit demselben Versorger mit Net-Metering abschließt.
Und für Produktionsanlagen mit einer installierten Leistung von über 50 KW ist es notwendig:
– Einen Bescheid der zuständigen Behörde für den Bau einer Produktionsanlage zu erlangen;
– Der Benutzer soll sich direkt an EDS zu wenden, um die Bedingungen für die Planung und den Anschluss sowie die Bedingungen für die Erlangung der Genehmigung für die Ausführung von Arbeiten zu erhalten;
– Der Benutzer soll nach Erhalt der Genehmigung für die Ausführung von Arbeiten die Genehmigung für den Anschluss beantragen;
– Die Produktionsanlage soll auf der Grundlage der erhaltenen Konstruktions- und Anschlussbedingungen und der Anschlussgenehmigung gebaut werden;
– Außerdem ist ein Probebetrieb des Produktionsmoduls obligatorisch.
Durch die Änderung des zuvor genannten Beschlusses führte die Regierung der Republik Serbien am 30. Juni 2022 eine neue Unterkategorie von Prosumern ein, nämlich die Prosumer, die keinen Strom an das Stromverteilungssystem liefern, sondern ihn ausschließlich für den eigenen Bedarf nutzen. Im Gegensatz zu den anderen wird in diesem speziellen Fall ein Liefervertrag mit festgelegten Strommengen für jeden Abrechnungszeitraum während des Lieferzeitraums abgeschlossen.
Hervorzuheben ist auch, dass Haushalte und Wohngemeinschaften Anspruch auf Netto-Messung haben, was bedeutet, dass die Rechnung für den Folgemonat um den während eines Monats in Kilowattstunden ins Netz eingespeisten Überschuss an Strom reduziert wird. Unternehmen haben ein anderes Abrechnungssystem, das als Nettoabrechnung bezeichnet wird. Mit ihnen wird überschüssiger Strom in Geld umgewandelt und die Rechnung im Folgemonat um diesen Betrag reduziert.
Der Beschluss sieht auch vor, dass die Abrechnung der Forderungen und Verpflichtungen zwischen dem Prosumenten und dem Lieferanten jedes Jahr zum 1. April durchgeführt wird.
Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie sich an die Anwaltskanzlei Milosevic Law Firm wenden.
Unternehmen
Advokatska kancelarija Milošević
Elektrodistribucija Srbije d.o.o. Beograd
Elektroprivreda Srbije ad Beograd
Ministarstvo rudarstva i energetike Republike Srbije
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