Änderungen bei der Steuererklärung in Kraft getreten
Am 1. Januar 2014 traten Änderungen bei der Steuererklärung in Kraft, im Einklang mit dem neuen Gesetz über Steuerverfahren und -verwaltung.
Alle Steuerpflichtigen sollten bis 1. Januar 2015 nur eine statt 11 Steueranmeldungen und -erklärungen ans Finanzamt übermitteln, online, mit authentifizierten elektronischen Signatur.
Am 1. März dieses Jahres endet eine Übergangsfrist für Nachzügler. Ab diesem Tag werden ausschließlich einzelne Steuererklärungen und -anmeldungen im Rahmen eines einheitlichen Steuer- und Sozialbeitragserhebungssystem akzeptiert.
Betriebliche Steuererklärungen, Lohnsteueranmeldungen, MwSt-Voranmeldungen und viele andere Mitteilungen ans Finanzamt sind ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Dies wird Steuerverfahren sowohl für Steuerpflichtige als auch für den Fiskus vereinfachen, und die Kosten für beide Seiten verringern.