Änderungen bei der Steuererklärung in Kraft getreten

Quelle: Tanjug Donnerstag, 02.01.2014. 20:18
Kommentare
Podeli

Am 1. Januar 2014 traten Änderungen bei der Steuererklärung in Kraft, im Einklang mit dem neuen Gesetz über Steuerverfahren und -verwaltung.

Alle Steuerpflichtigen sollten bis 1. Januar 2015 nur eine statt 11 Steueranmeldungen und -erklärungen ans Finanzamt übermitteln, online, mit authentifizierten elektronischen Signatur.

Am 1. März dieses Jahres endet eine Übergangsfrist für Nachzügler. Ab diesem Tag werden ausschließlich einzelne Steuererklärungen und -anmeldungen im Rahmen eines einheitlichen Steuer- und Sozialbeitragserhebungssystem akzeptiert.

Betriebliche Steuererklärungen, Lohnsteueranmeldungen, MwSt-Voranmeldungen und viele andere Mitteilungen ans Finanzamt sind ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln. Dies wird Steuerverfahren sowohl für Steuerpflichtige als auch für den Fiskus vereinfachen, und die Kosten für beide Seiten verringern.

Kommentare
Ihr Kommentar
Vollständige Informationen sind nur für gewerbliche Nutzer/Abonnenten verfügbar und es ist notwendig, sich einzuloggen.

Sie haben Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie HIER

Für kostenfrei Probenutzung, klicken Sie HIER

Verfolgen Sie Nachrichten, Angebote, Zuschüsse, gesetzliche Bestimmungen und Berichte auf unserem Portal.
Registracija na eKapiji vam omogućava pristup potpunim informacijama i dnevnom biltenu
Naš dnevni ekonomski bilten će stizati na vašu mejl adresu krajem svakog radnog dana. Bilteni su personalizovani prema interesovanjima svakog korisnika zasebno, uz konsultacije sa našim ekspertima.