Wie sich das deutsche Lieferkettengesetz auf die Pflichten inländischer Lieferanten auswirkt
Quelle: eKapija
Samstag, 28.01.2023.
22:42
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Abbildung (FotoPixabay / Schwoaze)
- Um sich den Anforderungen ausländischer Anbieter so einfach wie möglich anzupassen, wird die serbische Handelskammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im ersten Quartal dieses Jahres einen "Helpdesk" (Responsible Business Hub) zur Beratung von Unternehmen einrichten. Wir werden daran arbeiten, ein Netzwerk aus strategischen Partnern und Beratern aufzubauen, und in der kommenden Zeit wird die serbische Handelskammer auch eine Reihe von Seminaren, Veranstaltungen und Konsultationen organisieren, die darauf abzielen, das Bewusstsein zu schärfen und den Dialog zwischen interessierten Parteien über das deutsche Lieferkettengesetz und über die in Zukunft zu erwartenden EU-Vorschriften zu fördern, schreibt Tanja Lindel, stellvertretende Leiterin des Sektors für Wirtschaftsverbände der serbischen Handelskammer für das Magazin "Preduzetnik".
Das Lieferkettengesetz gilt sowohl für in Deutschland ansässige Unternehmen als auch für deren Tochterunternehmen im Ausland sowie für direkte und indirekte Lieferanten in deren Lieferketten.
Die Anforderungen, die Lieferanten gestellt werden, beziehen sich auf das Verbot von Kinderarbeit, das Verbot von Zwangsarbeit und Diskriminierung, das Recht auf Vereinigungsmöglichkeit und angemessenen Verdienst, das Verbot der rechtswidrigen Beschlagnahme von Grundstücken sowie das Verbot des Missbrauchs privater Sicherheitsdienste.
Im Bereich des Umweltschutzes schreibt das Gesetz die Einhaltung von drei internationalen Konventionen vor – die Verwendung von Quecksilber gemäß der Minamata International Convention, die Anwendung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe sowie die Anwendung der Basler Konvention auf die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung.
Das Gesetz gilt nur für Lieferantenketten von Produkten und Dienstleistungen und nicht für das Inverkehrbringen von Endprodukten inländischer Unternehmen auf dem deutschen Markt.
Dieses Gesetz ist nur eine Einleitung und Vorbereitung auf die bereits in Vorbereitung befindliche und in der nächsten Zeit zu verabschiedende EU-Richtlinie, die noch mehr Anforderungen an den Schutz der Menschenrechte und die umweltbezogene „Sorgfaltspflicht“ stellen wird. Das Gesetz gilt für Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben und mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, und ab dem 1. Januar 2024 wird die Geltung des Gesetzes auf alle Unternehmen ausgedehnt, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen.
Alle Unternehmen, die sich nun in einer der Lieferketten deutscher Unternehmen befinden, müssen die Verpflichtungen aus diesem Gesetz erfüllen, wenn sie die geschäftliche Zusammenarbeit mit ihren Partnern fortsetzen wollen, sowie Unternehmen, die in Verhandlungen stehen und eine Zusammenarbeit mit einem solchen der deutschen Unternehmen planen".
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