EU will Internetriesen künftig mit einer neuen Umsatzsteuer belegen
Die bislang existierenden Regeln hätten verhindert, dass in Europa tätige Digitalkonzerne angemessen mit Abgaben belegt werden können, sagte EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici am Mittwoch in Brüssel zur Begründung.
Die Kommission schlägt eine Abgabe von drei Prozent des Umsatzes in den EU-Staaten vor, wo Jahresumsätze 7 Mio. EUR übersteigen, und Unternehmen merh als 100.000 Nutzer bzw. meur als 3.000 Verträge in der Digitalbranche in einem Steuerjahr abschließen.
Betroffen wären Unternehmen, deren weltweiter Jahresumsatz mehr als 750 Millionen Euro beträgt, wovon mehr als 50 Millionen durch digitale Dienstleistungen in der EU generiert werden. Die Steuer zielt also in erster Linie auf Internetriesen wie Google, Facebook und Amazon ab.
Die EU-Kommission betont, dass die Besteuerung des Umsatzes eine vorübergehende Lösung wäre. Kurzfristig ginge es darum die Mitgliedstaaten davon abzuhalten, mit nationalen Regelungen vorzupreschen und so den gemeinsamen Binnenmarkt zu gefährden.
Langfristig soll wieder zur Gewinnbesteuerung zurückgekehrt werden. Die Kommission schlägt dafür die Einführung des Konzepts der digitalen Betriebsstätten vor. Dann könnten die Mitgliedstaaten bei ihnen generierte Gewinne besteuern, ohne dass die entsprechenden Unternehmen physisch anwesend sind.
Nach einer Untersuchung der Kommission vom September zahlen grenzüberschreitend tätige Internetfirmen in Europa bisher nicht einmal halb so viele Steuern wie herkömmliche Unternehmen. Demnach liegt der effektive Steuersatz nur zwischen 8,9 und 10,1 Prozent. Bei traditionellen Unternehmen, die über Grenzen hinweg tätig sind, sind es dagegen 23,2 Prozent.
Für einen Beschluss der Steuer wäre Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten nötig. Deutschland und andere grosse EU-Länder wie Frankreich, Italien und Spanien unterstützten grundsätzlich die Besteuerung der Internetriesen nach dem Umsatz.
Widerstand kam bisher insbesondere aus Irland, wo mehrere grosse Internetfirmen ihren Sitz haben. Das ist auch der Fall bei den Niederlanden und Luxemburg. Ungarn etwa gilt ebenfalls nicht als Befürworter, weil das Land eine eigene Digitalsteuer beschlossen hat.